Gebühren

Frühbetreuung

Betreuungszeit:

07:00 – 08:00 Uhr

monatliche Gebühr Kita:

25,46 € (gebührenfrei, falls nur Kurzbetreuung gebucht)2

monatliche Gebühr Krippe:

19,10 €

Kurzbetreuung

Betreuungszeit:

08:00 – 12:00 Uhr

monatliche Gebühr Kita:

Gebührenfrei2

monatliche Gebühr Krippe:

76,38 €

Kernzeit

Betreuungszeit:

08:00 – 14:00 Uhr

monatliche Gebühr Kita:

Gebührenfrei2

monatliche Gebühr Krippe:

114,58 €

Nachmittagsbetreuung

Betreuungszeit:

14:00 – 15:00 Uhr

monatliche Gebühr Kita:

25,46 €

monatliche Gebühr Krippe:

19,10 €

Spätbetreuung

Betreuungszeit:

15:00 – 17:00 Uhr

monatliche Gebühr Kita:

50,92 €

monatliche Gebühr Krippe:

38,10 €

 

Die gebuchten Betreuungsmodule sind für drei Monate bindend. Einen Antrag auf Kostenübernahme erhalten Sie in unserer Kita. Die Kosten für das Mittagessen, sowie für Getränke und Obst werden von den Eltern übernommen. Zusätzlich können im laufenden Jahr weitere Kosten für die Eltern entstehen, worüber sie immer rechtzeitig Informiert werden.

Falls Eltern die gebuchte Betreuungszeit überschreiten, ist der Träger berechtigt, pro angefangene Stunde eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu berechnen. Bei Überschreitung der Öffnungszeit (ab 17:00 Uhr) werden pro angefangene 30 Minuten 20,00 Euro erhoben.

Gebührenregelungen

Alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besuchen während der Kernzeit (von 8:00 bis 14:00 Uhr) die KiTa kostenlos. Für die hinzugebuchten Stunden fallen die o.g. Kosten an.

Obst- und Getränkegeldgeld

Obst und Getränke, welche wir in der Kita anbieten, werden monatlich mit 5 Euro berechnet.

Betreuungsgebühren, Obst- und Getränkegeld sind bis zum 10. eines jeden Monats auf das Konto der Gemeinde zu entrichten. Eine Einzugsermächtigung ist bei der Anmeldung des
Kindes auszufüllen.

1 Stand: April 2021. Es erfolgt eine jährliche Gebührenanpassung von 3 Prozent.
2 Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind bis zu 6 Stunden Betreungszeit am Tag gebührenfrei. Erst über 6 Stunden Betreuungszeit hinaus werden für Ü3-Kinder Gebühren erhoben.