Häufig gestellte Fragen
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Aufnahmeformulare für die Anmeldung eines Kindes erhalten Sie in der Kita oder als Download:
Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist die Anmeldung des Kindes bis zum Wiederruf verpflichtend. Außerdem erkennen die Eltern mit der Unterschrift die bestehende Konzeption und die Satzung des Trägers an.
Die Aufnahmebestätigung erfolgt schriftlich, ca. drei Monate vor Aufnahme des Kindes. Nach telefonischer Absprache wird ein Besuchertag für das Kind vereinbart, der möglichst zeitnah zur Aufnahme in die zukünftige Gruppe festgelegt werden sollte. An diesem Tag kann ein Elternteil als Begleitung mit dem Kind in der Tagesstätte bleiben. Dann werden auch alle wichtigen Details, Informationen zum Kitaalltag und zur pädagogischen Arbeit mit den Eltern besprochen, sowie formelle Dinge geklärt.
Darüber hinaus haben die Eltern die Möglichkeit die Eingewöhnungsphase Ihrer Kinder zu begleiten.
Wenn ein Kind durch Krankheit die Kita nicht besuchen kann, müssen sie uns rechtzeitig informieren. Im Falle einer ansteckenden Krankheit sind die Eltern verpflichtet, die Kita über diese Erkrankung zu informieren, um weiteren Ansteckungen vorzubeugen. Der Name des kranken Kindes wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht weitergegeben. Des Weiteren behalten wir uns vor, ein Kind abholen zu lassen, wenn das Kind in der Kita krank wird oder einen kranken Eindruck macht. Eine Wiederzulassung in die Kita wird durch das Gesundheitsamt klar definiert.
Beantragung einer integrativen Maßnahme
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf besteht die Möglichkeit eine integrative Maßnahme zu beantragen. Im Einvernehmen mit den Eltern und dem Träger werden Förderanträge gestellt. Nach einer Bewilligung stehen der Kindertagesstätte zusätzliche Fachkraftstunden zur Verfügung und individuelle Förderpläne werden erarbeitet.
Ziele einer Maßnahme sind, die Kinder bestmöglich nach ihren Fähigkeiten zu fördern, sie in das soziale Gruppengefüge zu integrieren und ihre Entwicklung ganzheitlich zu unterstützen.
Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern, der Frühförderstelle und den Therapeuten ist eine wichtige Voraussetzung, um die bestmögliche Förderung zu erreichen. Regelmäßig finden Planungsgespräche mit allen Beteiligten statt.
Kindertagesstätte "Lummerland"
Leitung: Sabine Naumann
Schulstraße 13
34599 Neuental-Zimmersrode
Telefon: 06693 12 28
Telefax: 06693 91 16 15
E-Mail: kontakt@kitaneuental.de
Träger der Einrichtung
Gemeindevorstand der Gemeinde Neuental
Hauptstraße 8
34599 Neuental-Zimmersrode
Telefon: 06693 803 86 0
Telefax: 06693 803 86 25
E-Mail: gemeindeverwaltung@neuental.de
Webseite: www.neuental.de
In der Regel sollte ihr Kind bis 9.00 Uhr in der Kindertagesstätte sein. Besondere Anlässe (abweichende Uhrzeiten) werden ihnen rechtzeitig bekannt geben. Jeds Kind muss persönlich an eine Erzieherin übergeben werden; denn die Aufsichtspflicht des Kita-Personals beginnt erst mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Erzieherin.
Von den Erziehungsberechtigten ist für den Notfall immer eine aktuelle Telefonnummer in der Kita zu hinterlassen. Unter dieser Nummer muss eine Person erreichbar sein, die zum Abholen oder zur Entscheidung über weiteres Vorgehen berechtigt ist.
