Gesetzliche Grundlage

In der Regel arbeiten pro Gruppe zwei pädagogische Fachkräfte, die nach Bedarf von den Zusatzkräften oder der Vertretungskraft unterstützt werden.

 

Das Wohl der Kinder ist auch im Gesetz verankert und bildet die Grundlage für unsere Arbeit. Wir richten unsere pädagogische Arbeit immer wieder an den neusten Richtlinien und Vorgaben aus.


Paragrafen

Unsere Kita ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Paragrafen.

  • Sozialgesetzbuch VIII §22
  • §45 Sozialgesetzbuch VIII Betriebserlaubnis
  • § 33–36 Infektionsschutzgesetz
  • §8a Sozialgesetzbuch VIII Schutzauftrag

BEP

Das Hessische Sozialministerium und das für Bildung zuständige Hessische Kultusministerium haben zusammen einen „Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen“ herausgegeben. Dieser gilt als Leitfaden in unserer Erziehungsarbeit.

Kinderschutz

Die Kindertagesstätte soll für alle Kinder ein Ort des Vertrauens und der Sicherheit sein; ein behüteter Ort, an dem man sich wohl fühlt. Der Schutzauftrag ist mit dem Träger der Kindertagesstätte vereinbart und wird an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.

Diese sind dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, präventiv zu handeln, die Erziehungsberechtigten hinzuzuziehen und gegebenenfalls die Beobachtung zu melden. Ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept nach §§ 45, 79a SGB VIII liegt in der Kita vor.